Was Sie über die Kosten einer Operation wissen sollten
Die Kosten
Die Kosten einer Untersuchung, Behandlung oder Operation werden während der Beratung exakt festgelegt. Sie beinhalten die Operation, das notwendige Material und alle Nachkontrollen. Ohne Kenntnis Ihrer genauen Wünsche und Ihrer individuellen Situation, die ein persönliches Beratungsgespräch voraussetzt, können bei den einzelnen Behandlungen nur ungefähre Kosten angegeben werden. Auf Wunsch erhalten Sie für sich oder Ihre Krankenkasse einen Kostenvoranschlag.
Bei einer Schönheitsoperation übernimmt Ihre Krankenkasse nur in Ausnahmefällen und bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit ganz oder teilweise die Kosten der plastischen Operation. Das kann in folgenden Situationen der Fall sein:
bei Fehlentwicklung,
bei Beeinträchtigung einer Körperfunktion,
bei psychischer Belastung,
nach einem Unfall,
in Folge einer Verbrennung oder
nach einer Voroperation.
Übernehmen die Krankenkassen die Kosten?
In der Regel zahlen die Krankenkassen bei rein ästhetischen Eingriffen nicht. In Einzelfällen übernehmen diese allerdings die Kosten: Etwa, wenn die zu verändernden Körperstellen stark von der Norm abweichen oder der Eingriff wegen Begleiterkrankungen medizinisch notwendig ist. Auch Unfallversicherer übernehmen in vielen Fällen Kosten für unfallbedingte funktionelle wie ästhetische Folgen, beispielsweise Narbenkorrekturen, Nasenkorrekturen etc.
Betroffen hiervon sind unter anderem die folgenden Eingriffe:
Narbenkorrektur,
Haartransplantation,
Skalpchirurgie,
Ohrmuschelkorrektur (Otoplastik),
Nasenkorrektur als Rhinoplastik oder Septorhinoplastik,
Augenlidstraffung,
Lippenkorrektur,
Bauchstraffung / Bauchdeckenstraffung
Brustaufbau durch Brustvergrößerung
Bruststraffung,
Brustverkleinerung / Reduktionsplastik,
Fettabsaugen / Liposuktion,
Venenoperationen und
Behandlung von Hautveränderungen.
Die Finanzierung einer OP
Nicht alle Patienten können sich eine Schönheitsoperation leisten. Sind weniger finanzielle Mittel vorhanden, als zur Erfüllung des Wunsches nach einer kosmetischen Operation benötigt werden, kann eine Finanzierung helfen. Hierfür kommen sowohl reguläre Banken, als auch spezielle Finanzierungsdienstleister infrage. Mit den Finanzierungsangeboten sind Wunscheingriffe für Sie in individuell vereinbarten Monatsraten finanzierbar. Die Finanzierungskosten ergeben sich aus den von Ihnen gewählten Laufzeiten sowie der Höhe der Raten und werden täglich aktualisiert.
Die Voraussetzungen für eine Finanzierung
Die einzigen Voraussetzungen für Antragsteller sind die Volljährigkeit und ein eigenes, regelmäßiges, frei verfügbares Einkommen aus einem festen Arbeitsverhältnis oder eine entsprechende Bürgschaft. Zudem darf kein negativer Schufa-Eintrag vorliegen und Ihr Hauptwohnsitz, Arbeitsplatz und die Bankverbindung müssen sich in Deutschland befinden.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, steht einer Finanzierung nichts mehr im Wege.
Was sind die Vorteile einer Finanzierung?
Der größte Vorteil einer Finanzierung liegt darin, dass Sie sich den Traum nach einer Schönheitsoperation bei Ihrem Wunsch-Arzt erfüllen können und nicht nur aufgrund der geringeren Kosten zu einem Billiganbieter gehen müssen. Außerdem erhalten Sie Ihren finanziellen Spielraum und müssen auch nicht Ihre Ersparnisse opfern. Die Finanzierung ist heutzutage schnell und unkompliziert möglich.
Sprechen Sie uns einfach an! Wir beraten Sie gerne!
Sie können Ihre Behandlung entweder teilweise oder ganz finanzieren. Wir empfehlen Ihnen, hierzu zur Bank Ihres Vertrauens zu gehen. Die Banken bieten Ihnen faire und günstige Konditionen zur Finanzierung.
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Folgekostenversicherung - Absicherung im Falle einer Komplikation
Eine Schönheitsoperation bei einem Facharzt ist zwar ein relativ risikoarmer Eingriff, dennoch können - trotz größter Sorgfalt - bei jedem chirurgischen Eingriff Komplikationen auftreten. Gegebenenfalls ist dann eine Nachbehandlung notwendig.
Die Kosten einer Nachbehandlung bei einer ästhetischen Operation gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Daher müssen Sie selbst für diese Kosten aufkommen.
Das finanzielle Risiko, das durch eine Nachbehandlung entsteht, kann durch eine Folgekostenversicherung abgesichert werden. Auch wenn eine Folgekostenversicherung keine Pflicht ist, sollten Sie gut darüber nachdenken, ob Sie diese abschließen möchten.
Welche Vorteile bringt eine Folgekostenversicherung mit sich?
Die Vorteile einer Folgekostenversicherung sind offensichtlich. Durch diese wird eine Versicherungslücke der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen geschlossen. Es werden 100% der Nachbehandlungskosten - meist mit einem Umfang von bis zu 250.000 Euro durch die Folgekostenversicherung abgedeckt.
Der Versicherungsschutz kann für einen Zeitraum von einem bis fünf Jahren gewählt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, welche Behandlung Sie durchführen lassen, da manche Komplikationen erst nach einem längeren Zeitraum auftreten können.
Welche Kosten werden bei einer Folge-OP durch die Folgekostenversicherung übernommen?
Am Markt gibt es verschiedene Anbieter für Folgekostenversicherungen, wie z.B. medassure. Diese weisen zum Teil unterschiedliche Bedingungen auf.
Üblicherweise wird ein Rückforderungsanspruch der Krankenkasse von bis zu 250.000 Euro bei einer Operation oder Behandlung aufgrund einer Komplikation bei einer ästhetischen Operation übernommen.
Arztkosten werden bis zu 10.000 Euro übernommen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist und nicht von der Krankenkasse bezahlt wird.
Die Folgekostenversicherung gibt Ihnen die Sicherheit, dass nach einer Schönheitsoperation keine unerwarteten Mehrkosten auf Sie zukommen.
Sprechen Sie uns gerne an, wir helfen Ihnen bei der Wahl des passenden Anbieters.
Wie kann man eine Folgekostenversicherung abschließen?
Eine Folgekostenversicherung kann ganz einfach online abgeschlossen werden. Die Anbieter geben Ihnen die Möglichkeit auf ihrer Webseite Ihren Versicherungspreis zu kalkulieren und anschließend direkt online abzuschließen. Achten Sie dennoch darauf, Ihre Folgekostenversicherung mindestens 24 Stunden vor der Operation abzuschließen.